das hier solltet ihr auch mal beachten!
7. Zu Nummer 9 – neu –Folgende Nummer ist anzufügen: „9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung).“Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die Haftung des Halters könnte auf eine Kostentragungspflicht beschränkt werden. Eine solche Halterkostenhaftung würde die Ausdehnung des § 25a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf den fließenden Verkehr bedeuten. Halte-rinnen und Halter müssten demnach auch bei Verstößen im fließenden Verkehr zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Somit werden die Halterin oder der Halter nicht bestraft, sind aber verpflichtet, die Verwaltungsgebühren für die Erstellung des Bußgeldbescheides zu tragen.
Empfehlungen, 125/1/20 - 6 -8. Zu Nummer 10 – neu –Folgende Nummer ist anzufügen: „10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer ver-pflichtend einzuführen. Ein Fahrtenbuch dient der Sensibilisierung und Datengewinnung, um bei mehrfachen Verstößen von einzelnen Motor-radfahrern reagieren zu können.“