Also solange es geführt ist und alles ohne erzielen der Höchstgeschwindigkeit und/oder Zeitnahme erfolgt. Läuft es unter Fahrsicherheitstraining und da greift die Kasko.
Willst du mehr, dann nur auf die Bahn, wenn du den Ofen abschreiben kannst (damit mein ich, wenn sie hin ist, ist es halt so)...
Vorsicht bitte !!
Ich empfehle sowas dringend abzusichern, indem man sich das schriftlich von der jeweiligen Vers. an konkretem Beispiel bestätigen lässt.
Das Kaskoproblem ist dabei das geringere - wichtiger sind hier eher die Absicherung einer langfristigen Gesundheitschädigung oder Invalidität,
die einem die ganze Zukunft ändern kann und richtig Geld kostet.
Das Problem dabei ist der Passus Teilnahme an Rennen oder Höchstgeschwindigkeitserzielung, welche wie immer Definitionssache ist und z.B. mit welchen AUB (Allg. Unfallvers.-Bedingungen) oder Sonderklauseln man versichert ist.
Das mit der Zeitnahme steht eigentlich nirgends.
Nur was man schriftlich hat, ist wirklich sicher !
Im Nachhinein zu diskutieren oder mit dem Versicherer zu streiten kann ich keinem empfehlen und ist auch nicht nötig wenn man vorher seine Hauisaufgaben macht.
Übrigens betrifft das nahezu alle Versicherungen wie Berufsunfähigkeit, Risiko-LV, Grundfähigkeits und SKV Versicherungen etc. und in dem Moment wo man einen Haftungsausschluß beim Veranstalter unterschreibt etc. hat man den Hinweis, dass es in eine abzuklärende Grauzone .
Dies ist eine gut gemeinte private Empfehlung ohne Gewähr !
Der Link von Rossi ist als Beispiel OK aber bitte nicht mit den Versicherungssummen geizen und wie immer mehrere Anbieter vergleichen !!