Dann benötige ich doch noch keine Brille
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Mit dem TÜV gibts irgendwie immer mehr Querelen.... Was ich nicht verstehe, ist die Eintragung der Pro-Guards, sind doch nur bessere Lenkerenden....
Ansonsten sieht deine Maschine absolut genial aus
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Ja das stimmt, Steffens Bike ist eine sehr schöne Gixxe mit viel Liebe zum Detail!
Bei den TÜV-Eintragungen muß man heute gut vorbereitet sein sowie selbstbewußt und mit etwas Überzeugungskraft auftreten. Unterlagen müssen optimal vorbereitet sein, so wie es der Stefan ja auch angelegt hat.
Jedes einzutragende Anbau-Teil braucht seine Kenn-Nummer zur zugelassenen Baureihe, oder man sucht sich einen Tüvler, der es nicht so eng sieht, von denen gibt es aber nicht mehr viele...
Alle zertifizierten Teile besitzen eine Teile-Nummer oder einen Prägungsstempel die einem Belastungstest unterzogen wurden.
Wenn ein Teil ohne Gutachten am Bike verbaut wurde
(ohne Material-Test sowie Streckentest) dass sich bei bei hoher Geschwindigkeit vom Bike löst, ist dies für den nachfolgenden Verkehr natürlich nicht so schön bzw. kann auch mal tödlich enden.
In diesem Falle ist dann der Halter oder der Tüvler, der dieses Teil ohne Gutachten eingetragen hat verantwortlich!
Bei einem Teil mit Materialgutachten
(vorausgesetzt ist eine ordnungsgemäße Montage) haftet nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller!
Viele Prüfingenieure meiden Kunden (meine Erfahrung, auch mit dem Bike und dem Auto) bei denen es doch einiges einzutragen gibt, mann drückt sich da gerne mal vor der Verantwortung, wenn man ihnen einen kleinen Ansatz bietet.
Ich hatte z.B. bei meinem Bike alles digital schön aufgelistet mit Register und Zuordnung im Ordner in Folie abgeheftet.
Bei der Schaltumkehrlage der Schaltungsanlenkung hatte der Prüfer doch etwas Überzeugungskraft gebraucht, um mir dieses einzutragen! Der Prüfingenieur vor Ort meinte, diese Schaltumkehrung trägt er mir nicht ein, die braucht nicht eingetragen zu werden.
Dann habe ich ihm mein Schreiben vom TÜV-Süd
(von seinem Vorgesetzten) wie folgt gezeigt:
Sehr geehrter Herr Ludwig
Grundsätzlich gibt es in der STVO keine Vorschrift, wie das Getriebe eines Fahrzeugs bedient werden muss.
Allerdings ergibt sich durch den Umbau (Schaltumkehrung) ein Gefährdungspotenzial (sowohl von der handwerklichen Seite als auch von der Bedienerseite), was die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringt.
Daher muss ein solcher Umbau positiv begutachtet und in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.
Eberhard Lang
Tür-Süd Service Gmbh
Anschließend mußte mir der Prüfingenieur die Schaltumkehrung doch eintragen
Falls dieses Schreiben von jemanden benötigt wird, kann ich es als PDF hochladen.